Mindestlohn & Änderung des Hundegesetzes: November Session 2024
In der November Session des Solothurner Kantonsrates wurden 31 Geschäfte erledigt und 20 neue Vorstösse eingereicht. Viel zu reden gab die Mindestlohninitiative. Der Rat empfiehlt dem Stimmvolk mit 67 zu 29 Stimmen die Ablehnung dieser Forderung. Die Initiative verlangt einen Stundenlohn von mindestens 23.00 Franken brutto. Dazu kommen Ferien- und Feiertagsentschädigungen, sowie ein 13. Monatslohn, dann ergibt das 27.79 Franken pro Stunde, was als zu hoch angesehen wurde.
Emotional war die Debatte zur Änderung des Hundegesetzes. Nach einem Urteil des Steuergerichts vom Dezember 2023 durfte der Kanton die Kontrollzeichengebühr in diesem Jahr nicht mehr einziehen. Ein Hundebesitzer hatte geklagt, dass der Kanton keine Hundemarken mehr abgebe und keine Kosten für die Herstellung der Marken mehr einziehen kann. Bisher mussten die Gemeinden 40.00 Franken pro Hund an den Kanton abliefern und das Geld wurde zur Deckung der von Hunden verursachten Kosten im kantonalen Veterinäramt verwendet.
Nachdem das Veterinäramt über 700’000 Franken pro Jahr für Hunde auswies, die in Zukunft durch alle Steuerpflichtigen zu zahlen wären, entschied die Regierung, neu eine Steuer von 35.00 pro Hund zur Deckung dieser Kosten zu beantragen. Dieser Antrag wurde mit 59 Ja, gegen 27 Nein bei 3 Enthaltungen angenommen. Er verfehlte aber die nötige 2/3 Mehrheit und somit gibt es im Mai 2025 eine Volksabstimmung über das Gesetz.
Kuno Gasser, Kantonsrat – Die Mitte